Visits: 854
1 Einleitung
1.1 Vorwort
Der Sport- und Jugendclub Hövelriege e.V. (im Folgenden abgekürzt mit SJC Hövelriege) hat bereits in seinem Gründungsjahr 1973, die Förderung der Jugend in den Bereichen Sport, Jugendpflege, Kunst und Kultur in seiner Satzung festgeschrieben. Das nachfolgende Schutzkonzept gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt verstehen wir als einen wichtigen Beitrag zu diesen Grundsätzen. Es ist entstanden aus den Überlegungen des „Arbeitskreises Schutzkonzept“ des SJC Hövelriege. Der Arbeitskreis setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern des SJC Hövelriege zusammen (Erziehungsberechtigte, Jugendlichen, Spieler*innen, Trainer*innen, Pädagog*innen, Ehren- und Hauptamtlichen, Vorstandsmitgliedern etc.). Wichtige Impulse entstanden aus der engen Zusammenarbeit mit dem KreisSportBund Paderborn (KSB). Seit dem Jahr 2023 sind wir Mitglied im Qualitätsbündnis Sport NRW. Durch den Satz „Wir verurteilen und distanzieren uns von jeglicher Art der Gewalt, sei sie körperlicher, psychischer oder sexualisierter Form.“, positionieren wir uns auch in unserer Vereinssatzung und Jugendordnung gegen jegliche Art von Gewalt im Sport. Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge im Prozess der gemeinsamen Präventionsarbeit sind wir dankbar. Das Schutzkonzept steht auf unser Homepage zum Download zur Verfügung.
1.2 Definitionen
1.2.1 Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Laut dem Gesetz wird sexualisierte Gewalt als „Nötigung zu sexuellen Handlungen mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist“ definiert.
In den Paragraphen 174 bis 184i des Strafgesetzbuches werden sexuelle Handlungen, wie Berührungen oder Belästigungen in sexuell bestimmter Weise an Personen, als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung definiert.
1.2.2 Interpersonelle Gewalt
„Gewalt ist der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem Zwang oder psychischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, die entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklungen oder Deprivation führt.“ (WHO, 2002)
1.3 Ziele des Schutzkonzepts:
Grundsätzliches Ziel des Schutzkonzeptes ist es, den SJC Hövelriege zu einem sicheren Ort zu machen. Mithilfe von verschiedenen Präventions- und Interventionsmaßnahmen, die im Schutzkonzept festgeschrieben sind, möchten wir jegliche Art von Gewalt verhindern. Daneben bietet das Schutzkonzept Handlungsleitfäden für den Verdachtsfall, Verhaltensleitlinien und Informationen rund um das Thema sexualisierte und interpersonelle Gewalt. Das Schutzkonzept ist öffentlich einsehbar und soll Täter*innen abhalten, im SJC Hövelriege Gewalt gegenüber anderen auszuüben.
1.4 Spezifische Risikofaktoren
Ein wirksames Schutzkonzept muss an den spezifischen Bedingungen und Strukturen des SJC Hövelriege ansetzen. Mithilfe einer Risikoanalyse konnte der „Arbeitskreis Schutzkonzept“ die,
für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im SJC Hövelriege, relevanten Punkte herausarbeiten.
Die folgende Auswahl (die gesamte Risikoanalyse ist im Anhang des Schutzkonzepts einzusehen) beschreibt, für den SJC Hövelriege spezifische Risikofaktoren. Wir sind uns dieser Faktoren bewusst und haben sie bei der Konzeption mitgedacht.
1.4.1 Vielfältige Gelände- und Raumsituationen
Das Gelände des SJC Hövelriege umfasst ca. 50.000 m². Die zwei Vereinsheime, Parkplätze, Waldgebiete und Spiel- und Trainingsplätze bilden ein vielgestaltiges Vereinsgelände, dass zu einer verschiedenartigen Nutzung einlädt und auch einladen soll. Zaunanlagen oder sonstige Vorrichtungen zur Abgrenzung sind nicht vorgesehen.
1.4.2 Vielfältige pädagogische Settings
Durch die offene und nicht nur auf den Sport begrenzte Vereinsarbeit ergeben sich vielfältige pädagogische Settings. Kinderbetreuung, Theatergruppen, handwerkliche Workshops oder interkulturelle Begegnungsformate finden neben dem regulären Trainings- und Spielbetrieb statt. Ebenso vielfältig ist damit die Gruppe der pädagogisch handelnden Personen, die sich in haupt- und ehrenamtlichen Strukturen des Vereins bewegen.
1.4.3 Ehrenamtliches Fundament
Das Fundament der Vereinsarbeit des SJC Hövelriege bildet das Ehrenamt. Vor allem im sportlichen (Fußball-)Bereich ist eine monetäre Entschädigung nicht vorgesehen (sowohl für Trainer*innen als auch für Spieler*innen). Unter diesen Bedingungen sind Trainer*innen schwer zu finden und werden händeringend gesucht.
2 Prävention
2.1 Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis
2.1.1 Verhaltensleitlinien
Wir haben Verhaltensleitlinien, die von allen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen unterschrieben werden müssen. Alle neuen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen im Kinder- und Jugendbereich sowie im Erwachsenenbereich müssen die Verhaltensleitlinien nach spätestens drei Monaten unterschreiben. Die Verhaltensleitlinien liegen im Anhang bei. Die Jugendobperson und Fußballobperson kümmern sich um das Einholen und Dokumentieren der Unterschriften. Eine Überprüfung findet alle drei Jahre statt.
2.1.2 Erweitertes Führungszeugnis
Wir haben eine*n Beauftragte*n, der alle drei Jahre die erweiterten Führungszeugnisse aller ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen im Kinder- und Jugendbereich sowie im Erwachsenenbereich sichtet und dokumentiert. Der Beauftragte ist aktuell Klaus Menke.
Helfer*innen bei Trainingslagern und Kinder- und Jugendfreizeiten müssen eine Selbstverpflichtungserklärung (im Anhang) unterschreiben.
2.1.3 Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder
Wir wollen unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen alle drei Jahre mit externen Schulungen sensibilisieren.
Neu hinzugekommene ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen müssen nach spätestens einem viertel Jahr eine Sensibilisierungsmaßnahme besucht haben.
Für die Vereinsmitglieder wollen wir regelmäßig Angebote machen, in denen sie durch z.B. Theaterstücke, Selbstverteidigungskurse oder Gesprächskreise gestärkt bzw. sensibilisiert werden.
Durch Infoabende vor der Saison wollen wir die Erziehungsberechtigten über unsere Arbeit aufklären und um deren Mithilfe bitten.
Für die Maßnahmen der Sensibilisierung ist aktuell Christine Buursma verantwortlich bzw. Ansprechpartnerin.
2.1.4 Öffentlichkeitsarbeit
Jedes neue Mitglied bekommt mit dem Mitgliedsantrag ein Handout mit den wichtigsten Informationen zum Schutzkonzept. Das Handout wird auch an der Pinnwand im Sportheim aufgehängt und ist somit für jede*n ersichtlich. Das Schutzkonzept selber wird auf der Vereinswebsite zum Download angeboten und im Sportheim öffentlich zugänglich gemacht. Auf den Mitgliederversammlungen berichten die Beauftragten über das Schutzkonzept und eventuelle Maßnahmen bzw. Veranstaltungen.
2.1.5 Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept soll regelmäßig auf seine Aktualität, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit überprüft werden. Bei Notwendigkeit wird die Vereinssatzung und Jugendordnung angepasst. Dazu trifft sich der „Arbeitskreis Schutzkonzept“ mindestens jährlich. Bei Problemen oder Unklarheiten kann der Arbeitskreis sich auch kurzfristig treffen.
2.2 Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt
Im SJC Hövelriege streben wir eine offene Haltung gegenüber unterschiedlichen Menschengruppen an. Unsere Willkommenskultur ist breit gefächert – Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Uns ist es ein hohes Anliegen jedem Menschen mit Respekt, Wertschätzung und Vertrauen gegenüberzutreten. Wir versuchen unsererseits keine diskriminierenden Unterschiede zwischen Menschengruppen zu machen.
Unsere Kinder- und Jugendarbeit wird gelebt, indem es unterschiedliche Angebote für alle Altersklassen gibt, die von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen angeleitet werden.
Uns ist es im hohen Maße wichtig, Räume für Kommunikation zu schaffen. In regelmäßigen Abständen finden gemeinsame Gespräche und Reflexionen mit allen Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen und weiteren Mitarbeiter*innen statt. Des Weiteren findet einmal wöchentlich eine offene Vorstandsitzung statt. Diese Sitzung bietet Raum um alle Belange des Vereins anzusprechen. Alle Entscheidungen und Mitteilungen sind transparent (Newsletter, News auf der Internetseite, Gespräche).
2.2.1 Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
2.2.1.1 Körperliche Kontakte
Körperliche Kontakte zu den uns Anvertrauten z.B. in Form von Gratulationen, Ermunterungen oder Trösten sollten das pädagogische Maß nicht überschreiten. Körperliche Kontakte darüber hinaus sind mit den Kindern oder Jugendlichen abzusprechen. Auch Grenzüberschreitungen unter den Kindern und Jugendlichen sollen wahrgenommen und thematisiert werden.
2.2.1.2 Umkleide – und Duschsituationen
Während des Umziehens sind die Trainer*innen / Betreuer*innen nicht in den Umkleideräumen anwesend – es sei denn, die Hilfestellungen bei den Jüngeren oder die Aufrechterhaltung des geordneten Zusammenlebens erfordert dies. Bei notwendigen Hilfestellungen werden in erster Linie die Erziehungsberechtigten angesprochen und gebeten. Sollte dies nicht möglich sein (Abwesenheit), achten wir darauf, dass wir keiner „vier Augen Situation“ unterliegen. Das gemeinsame Duschen mit den Kindern und Jugendlichen ist untersagt. Wir fertigen kein Foto- oder Videomaterial in den Umkleideräumen oder Duschen an. Des Weiteren soll thematisiert werden, dass keine Smartphones in der Kabine gewünscht sind.
2.2.1.3 Umgang mit Foto – und Videomaterial
Fotos und Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nur zu vereinsinternen Zwecken veröffentlicht. Dies ist nur in Absprache mit dem Kind oder Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten möglich. Wir weisen die Erziehungsberechtigten darauf hin, dass Fotos, auf denen andere als die eigenen Kinder zu sehen sind, nicht in den sozialen Medien veröffentlicht werden sollen. Wir sind achtsam gegenüber Personen, die ungefragt Fotos von Kindern oder Jugendlichen unserer Teams machen.
2.2.1.4 Weitläufiges und offenes Gelände
Unser Gelände ist weitläufig und offen. Dies unterstreicht nochmals unsere Willkommenskultur. Durch Ansprache der Erziehungsberechtigten z.B. bei Bring- und Abholzeiten der Kinder und Jugendlichen möchten wir eine Sensibilisierung herstellen, dass alle Erwachsenen mit offenen Augen über das Gelände gehen und aufmerksam sind.
2.2.1.5 Maßnahmen mit Übernachtung
Wir übernachten nicht mit den Kindern und Jugendlichen in gemeinsamen Räumen. Vor dem Betreten der Schlafräume klopfen wir an. Wir vermeiden Situationen, in denen wir alleine mit den Kindern oder Jugendlichen in einem Raum sind. Sollte es dennoch mal dazu kommen, lassen wir die Türen offen.
2.2.1.6 Fahrten/Mitnahme
Kinder und Jugendliche werden von uns grundsätzlich nicht mit in den Privatbereich (Haus, Wohnung, etc.) der Trainer*innen, Betreuer*innen, und weiterer Mitarbeiter*innen mitgenommen. Für jegliche Arten von Fahrten (Training, Theater, Kindergruppe, etc.) wird im Vorfeld eine mündliche Absprache mit den Erziehungsberechtigten getroffen. Für diese Aufgabe ist uns die Vertrauensebene untereinander sehr wichtig. Wir versuchen die Zeit bei Mitnahme von Kindern und Jugendlichen so kurz wie möglich zu halten (das mitgenommene Kind oder Jugendlicher wird als erstes nach Hause gebracht). Der direkte Weg nach Hause ist zwingend nötig. Auch Erziehungsberechtigte untereinander helfen sich beim Fahren.
2.2.1.7 Geschenke und kleine Aufmerksamkeiten
Persönliche Geschenke an und von Einzelnen fördern Abhängigkeiten und sollten deshalb vermieden oder zumindest transparent gehalten werden.
2.2.1.8 Bereitschaft zu Gesprächen
Wir gehen offen miteinander um, indem wir Situationen, welche wir auf dem Sportplatz und dem übrigen Gelände beobachten, ansprechen. Auffälligkeiten (positiv/ negativ) werden in den Trainer*innensitzungen oder weiteren Besprechungen offen angesprochen und geklärt.
2.2.1.9 Transparenz im pädagogischen Handeln
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einer*einem weiteren Trainer*in, Betreuer*in oder weiteren Mitarbeiter*innen des Vereins abzusprechen und zu dokumentieren. Auch im Nachhinein besteht die Möglichkeit das Gespräch zu suchen. Erziehungsberechtigte werden immer miteinbezogen und gehört.
2.2.2 Vereinbarungen zum Schutz von Erwachsenen
2.2.2.1 Körperliche Kontakte
Körperliche Kontakte unter Erwachsenen z.B. in Form von Gratulationen, Ermunterungen oder Trösten müssen unter der Berücksichtigung der persönlichen Grenze des Gegenübers ausgeführt werden. Körperliche Kontakte darüber hinaus sind mit dem Gegenüber abzusprechen. Auch Grenzüberschreitungen unter Erwachsenen sollen wahrgenommen, beachtet und thematisiert werden.
2.2.2.2 Umkleide- und Duschsituation
Unterscheidet sich das Geschlecht des Teams von dem*der Trainer*in / Betreuer*in, hat sich der*die Trainer*in / Betreuer*in während des Umziehens und Duschens nicht in den Umkleidekabinen aufzuhalten. Bei Teams mit unterschiedlichen Geschlechtern muss die Möglichkeit bestehen, dass sich gleichgeschlechtliche Personen in einer Räumlichkeit umziehen und duschen können. Kein Teammitglied fertigt Foto- oder Videomaterial in den Umkleideräumen oder Duschen an. Des Weiteren soll thematisiert werden, dass das Nutzen von Smartphones in der Kabine nicht gewünscht ist.
2.2.2.3 Umgang mit Foto- und Videomaterial
Fotos und Videos von Erwachsenen, werden nur unter Einwilligung veröffentlicht. Wir sind achtsam gegenüber Personen, die ungefragt Fotos von Erwachsenen unserer Teams machen.
2.2.2.4 Weitläufiges und offenes Gelände
Unser Gelände ist weitläufig und offen. Dies unterstreicht nochmals unsere Willkommenskultur. Durch Ansprache der Erwachsenen möchten wir eine Sensibilisierung herstellen, dass alle Erwachsenen mit offenen Augen über das Gelände gehen und aufmerksam sind.
2.2.2.5 Maßnahmen mit Übernachtung
Unterscheidet sich das Geschlecht des Teams von dem*der Trainer*in / Betreuer*in, schläft und hält sich der*die Trainer*in / Betreuer*in nicht mit dem Team in einem Raum auf. Bei Teams mit unterschiedlichen Geschlechtern muss die Möglichkeit bestehen, dass gleichgeschlechtliche Personen in einer Räumlichkeit schlafen und sich aufhalten können. Sollte es notwendig sein, die Schlafräume zu betreten, wird angeklopft und erst bei Zustimmung die Tür geöffnet.
2.2.2.6 Geschenke und kleine Aufmerksamkeiten
Persönliche Geschenke an und von Einzelnen fördern Abhängigkeiten und sollten deshalb vermieden oder zumindest transparent gehalten werden.
2.2.2.7 Bereitschaft zu Gesprächen
Wir gehen offen miteinander um, indem wir Situationen, welche wir auf dem Sportplatz und dem übrigen Gelände beobachten, ansprechen. Auffälligkeiten (positiv/ negativ) werden in den Senior*innensitzungen, Teambesprechungen oder weiteren Besprechungen offen angesprochen und geklärt.
2.2.2.8 Transparenz der Verhaltensleitlinien
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einer*einem weiteren Trainer*in, Betreuer*in oder weiteren Mitarbeiter*innen des Vereins abzusprechen und zu dokumentieren. Auch im Nachhinein besteht die Möglichkeit das Gespräch zu suchen. Wir sorgen für eine gewaltfreie Atmosphäre in den Teams und im gesamten Verein.
2.3 Ansprechpartner*innen im Verein
Luisa Nitsch
0177 4254095
l.nitsch@sjc-hoevelriege.de
Philipp Kouzelis
0177 6992552
p.kouzelis@sjc-hoevelriege.de
2.3.1 Aufgabenprofil Ansprechpartner*innen
Die qualifizierten Ansprechpersonen des SJC Hövelriege dienen als verlässliche Ansprechpartner*innen zu dem Thema „sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sport“, an die sich Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) sowie deren Angehörige, zur Prävention oder Intervention, wenden können. Im Folgenden ist das Aufgabenprofil der Ansprechpersonen dargestellt:
- Verbindungsstelle zwischen Betroffenen und Vereinsvorstand
- Der Vorstand wird nur nach Absprache mit einer Beratungsstelle informiert
- Anregung von Fachvorträgen externer Referent*innen vor Ort im Verein (Beratungsstellen, Sportverbände, …)
- Unterstützung der Verantwortlichen für Pressearbeit zur Darstellung der Präventions- und Interventionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit.
- Kontaktpflege zu lokalen Netzwerken im Bereich „(sexualisierte) Gewalt“
- Anlaufstelle für alle Vereinsmitglieder, Betroffenen, Ehrenamtlichen, Mitarbeiter*innen sowie deren Angehörige
- Einleitung von Interventionsmaßnahmen im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes entsprechend der Handlungs- und Verhaltensempfehlungen (siehe 4.2)
- Nach Bedarf Kooperation mit dem Vorstand bei Gesprächen über die Eignung von Ehrenamtlichen, Mitarbeiter*innen
- Mitwirken im Arbeitskreis „Schutzkonzept des SJC Hövelriege“
- Sensibilisierung aller Ehrenamtlichen, Vereinsmitglieder, Mitarbeiter*innen beispielsweise durch Gespräche, Teilnahme an Präventionsmaßnahmen, …
Die Ansprechpersonen haben eine entsprechende Qualifikation. Beide haben vom 03. – 04.06.2023 an der Qualifizierung „G2023 – 38522 Qualifizierung von Ansprechpersonen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport der Bünde, Fachverbände und Vereine“ beim KSB Lippe teilgenommen.
3 Intervention: hinsehen – wahrnehmen – handeln!
Intervention beinhaltet alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, etwaige Vorfälle von sexualisierter und interpersoneller Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Gleichwohl gehört auch das Einschätzen und Einordnen von Vermutungen und Verdachtsäußerungen unter Einbeziehung professioneller Institutionen und Fachberatungsstellen dazu.
Die Konfrontation mit einem Fall verschiedenster Gewalt löst zwangsläufig die unterschiedlichsten Emotionen aus: Wut, Betroffenheit, Angst, Ohnmacht oder auch Hilflosigkeit.
Der SJC Hövelriege gibt hiermit einen „Leitfaden“ an die Hand, wodurch ein Handeln im Fall eines Verdachts von Gewalt klar definiert ist.
Grundsätzlich gibt es eine Handlungspflicht, Erwachsene müssen hier Verantwortung übernehmen. Überforderungen in dieser Situation und Loyalitätskonflikte können zu Fehleinschätzungen und Fehlverhalten führen, die Opfer weiteren Risiken aussetzen, sie belasten oder ihre Persönlichkeitsrecht verletzen.
Damit betroffene oder beobachtende Personen eine Möglichkeit haben sich zu äußern, gibt es beim SJC Hövelriege mehrere Möglichkeiten der Beratung und Beschwerde. Grundsätzlich gilt immer die Handlungs- und Verhaltensempfehlungen (siehe 4.2) zu beachten.
3.1 Beschwerdesystem
Das Beschwerdesystem soll als niederschwelliges Angebot leicht erreichbar sein und anonym verwendet werden können. Auf Wunsch der Meldenden muss ein gesicherter Weg der offenen Beschwerde eingerichtet werden. Daher soll das Beschwerdesystem aus einem vertraulich geschützten und einem öffentlichen Bereich bestehen.
3.1.1 Öffentlicher Bereich
Für den Weg der anonymen Beschwerde in Bezug auf Grenzüberschreitungen gibt es folgende Möglichkeiten:
- E-Mail Adresse zur Kontaktaufnahme wir-gegen-gewalt@sjc-hoevelriege.de
- Kontaktformular auf der Website www.sjc-hoevelriege.de
- Beschwerdebox im Sportheim (im Eingangsbereich)
- Nummer gegen Kummer (Für Kinder: 116111 / Für Eltern: 0800/1110550)
- Ansprechpartner*innen (siehe Prävention – Ansprechpartner*innen)
- Spezialisierte Fachberatungsstelle Belladonna
Westernstraße 28
33098 Paderborn
Tel.: 05251/12196-19 E-Mail: belladonna@skf-paderborn.de
- Jugendamt Paderborn
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
Tel.: 05251/308-5188 oder 05251/308-0 E-Mail: kindesschutz@kreis-paderborn.de
Diese Beschwerden werden in der Vorstandssitzung, Teambesprechungen, Trainer*innensitzungen usw. besprochen und eventuelle Maßnahmen beschlossen.
3.1.2 Vertraulich geschützter Bereich
Bei weitreichenden Anschuldigungen oder auf Wunsch der Meldenden greift das vertraulich geschützte System. Dazu gehören die direkten Ansprechpartner*innen des SJC Hövelriege. Hier werden alle Meldungen vertraulich behandelt und das weitere Vorgehen eng mit der*dem Meldenden abgestimmt. Folgende Personen sind aktuell Ansprechpartner*innen im Verein:
Luisa Nitsch
0177 4254095
l.nitsch@sjc-hoevelriege.de
Philipp Kouzelis
0177 6992552
p.kouzelis@sjc-hoevelriege.de
Es können aber auch unsere Fachberatungspartner*innen direkt kontaktiert werden.
Folgende Partner*innen arbeiten mit uns zusammen:
Spezialisierte Fachberatungsstelle Belladonna
Westernstraße 28
33098 Paderborn
Tel.: 05251/12196-19
E-Mail: belladonna@skf-paderborn.de
Jugendamt Paderborn
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
Tel.: 05251/308-5188 oder 05251/308-0 wenn besetzt
E-Mail: kindesschutz@kreis-paderborn.de
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme sollen regelmäßig (zumindest einmal am Anfang der Saison) auf Infoabenden, Teambesprechungen, Trainer*innensitzungen usw. bekannt gegeben werden. Auf der Website des SJC Hövelriege können diese Kontaktmöglichkeiten ebenfalls nachgelesen werden.
Für eine Beratung stehen die beiden genannten Ansprechpartner*innen oder Fachberatungspartner*innen ebenfalls gerne zur Verfügung.
3.2 Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
Folgende allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen dienen der Orientierung, wenn sich uns Kinder, Jugendliche oder Erwachsene anvertrauen oder wenn wir mit einem Fall verschiedenster Gewalt konfrontiert werden:
- Ruhe bewahren
- Wir dokumentieren die Feststellungen bzw. Informationen: Dazu gehören Zeitpunkt, Art der Feststellung beziehungsweise wörtlicher Inhalt der Information. Wir schreiben die reinen Informationen auf, ohne Interpretation (!) und ohne Nachfrage.
- Es ist wichtig, dass wir den Schilderungen der Betroffenen zuhören und ihnen Glauben schenken.
- Wir geben die Zusage, dass alle weiteren Schritte, z.B. die Information an die Erziehungsberechtigten (sofern sie nicht als Täter*in in Frage kommen), in Absprache erfolgen. An keiner Stelle dürfen wir „über den Kopf“ der*des Betroffenen handeln. Wir geben keine Versprechungen ab, die nicht eingehalten werden können und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Unterstützung bei Fachberatungsstellen holen.
- Auf keinen Fall dürfen wir die*den Täter*in auf den Verdacht ansprechen.
- Wir suchen den Kontakt zur*zum Ansprechpartner*in im Verein und nutzen dort die „Erstunterstützung“.
- Wir planen gemeinsam mit den Ansprechpartner*innen das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen und unter Einschaltung einer Fachberatungsstelle.
- Wir protokollieren möglichst alle Schritte und Gespräche sehr genau. Möglichst früh sollten eigene und/oder von Dritten geschilderte Beobachtungen, bzw. Erzählungen genau und möglichst wortgetreu protokolliert werden. Die Anfertigung solcher Beobachtungs- und Gedächtnisprotokolle sind sehr gut geeignet, um die wahrgenommenen Verdachtsmomente von Beginn an besser einordnen und bewerten zu können. Diese Dokumentation kann insbesondere dann wichtig werden, wenn sich der Verdacht erhärtet oder bestätigt hat. Die Aufzeichnungen können auch noch Monate oder Jahre später von entscheidendem Wert sein. Das Protokoll sollte ausschließlich tatsächlich beobachtete Verhaltensweisen bzw. Aussagen der berichtenden Person enthalten. Es sollen keine Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen niedergeschrieben werden. Zitate von berichtenden Personen sollten als solche gekennzeichnet werden.
- Bei einem konkreten Verdacht nimmt der Vorstand mit einem Rechtsbeistand Kontakt auf, damit die „richtigen Schritte“ gegangen werden. Der Vorstand kann sich an das VIBSS (Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungs-System) wenden oder eine*n eigene*n Rechtsanwältin*Rechtsanwalt wählen. Wir erörtern die weiteren rechtlichen Schritte. Mit der Fachberatungsstelle und dem Kreisjugendamt klären wir, ob die Ermittlungsbehörden, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eingeschaltet werden müssen. Die Betroffenen bzw. deren gesetzliche Vertreter*innen können eine*n Nebenkläger*innenvertreter*in einschalten. Es gibt in vielen Kommunen auch erfahrene „Opferanwältinnen*Opferanwälte“. Nach einer*einem derartigen „Opferanwältin*Opferanwalt“ kann man sich beispielsweise beim „Weißen Ring“ erkundigen.
- Wir müssen überlegen, ob und wie die Öffentlichkeit über diesen Vorfall im Verein informiert werden soll. Um das Vertrauen in die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit wieder herzustellen, kann es sinnvoll sein, zu veröffentlichen, wie wir interveniert haben bzw. wie unsere Präventionsbemühungen aussehen. Wir müssen bedenken, dass jede*r Verdächtige Persönlichkeitsrechte hat, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen können. Wir dürfen auf keinen Fall die*den Verdächtige*n gegenüber der Presse namentlich benennen. Vor der Veröffentlichung einer Pressemitteilung sollten wir diese rechtlich auf eventuelle Verletzungen von Persönlichkeitsrechten überprüfen. Jeder Schritt geschieht immer in Absprachen mit der*dem Betroffenen.
- Auf jeden Fall sollten wir uns immer professionellen Rat und Hilfe holen.
- Umgang mit falschem Verdacht:
- Ziel ist die vollständige gesellschaftliche Rehabilitation
- Zuständigkeit liegt beim Vorstand, den Ansprechpartner*innen und dem Arbeitskreis Schutzkonzept
- Alle Beteiligten müssen darüber informiert werden
- Bei dem Prozess die Vertrauensbeziehung wiederherzustellen, ist eine fachliche Begleitung notwendig
4 Anhang
- Verhaltensleitlinien
- Dokumentationsbogen
- Selbstverpflichtungserklärung
- Einverständniserklärung zum Datenschutz
- Risikoanalyse